Produktionsverlagerung2006-06-21T12:49:03+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Produktionsverlagerung

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  • Buer
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    Beitragsanzahl: 2

    Hallo an alle. Kann mir jemand weiterhelfen im Richtung EMPB nach Produktionsverlagerung? Meine frage wehre: Wo steht dass geschrieben, wann eine Deckblattbemusterung ausreichend ist für eine Produktionsverlagerung. Bemusterung soll nach VDA sein. Gibt es da eine Erklärung dafür. Soviel ich weis muss diese von der ganze Lieferantenkette schriftlich genehmigt werden. Danke im Voraus für eine nützliche Info.

    Harm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 412

    Hmmm, sorry, aber so ganz verstehe ich dein Posting nicht, mal sehen:

    „Wo steht dass geschrieben, wann eine Deckblattbemusterung ausreichend ist für eine Produktionsverlagerung“
    Nirgendwo, das ist immer Abstimmungsache mit dem Kunden bzw mit dir wenn du der letzte in der Kette bist

    „Bemusterung soll nach VDA sein. Gibt es da eine Erklärung dafür.“

    Ja, da dein kunde wahrscheinlich dem VDA angehört oder dessen Kunde oder weil er es so verlangt ….. (Standard ist eigentlich VDA/PPF oder QS9000/PPAP)

    „Soviel ich weis muss diese von der ganze Lieferantenkette schriftlich genehmigt werden“
    Sorry, aber den Satz kapiere ich nicht; was muss von welcher Kette warum schriftlich genehmigt werden ?

    Aki
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 74

    Hallo Buer

    In VDA 2 (3 Ausgabe – es gibt neu aber auch 4 Ausgabe), Punkt 4.6 Forderung zur Produktionsprozess- und Produktfreigabe
    steht, dass die „Vorlagestufe 1“ nur Deckblatt vorschreibt.

    Ob bei der Verlagerung nur Deckblattbemusterung notwenig ist, ist nirgendwo geschrieben – und wie Harm schon geschrieben hat ist eine Abstimmung notwendig.

    Und dass die ganze Kette unterschreiben muss – habe auch nicht gefunden.

    Es sei den in QSV, die Ihr unterschrieben habt, so explizit steht.

    Gruss, Aki

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    EMPB brauchst du doch nur wenn du änderungen am teil selbst vornimmst. bsp. löcher oder RPS-Punkte versetzt ein Fertigungshilfsmittel änderst oder so.transportierst du ein Werkzeug in eine andere Produktion interessiert es keine Sau solange die Art und Weise der Produktion die gleiche ist.
    Beispiel. ist bei einer anderen Firma eine Presse kaputt und sie müssen produzieren, dann leihen sie sich eine Presse (sofern bei uns freie kapazitäten sind) bei uns aus. stellen die FHM das Werkzeug, Muster und manchmal sogar die Arbeiter bei. kannst du von der Sache her als Produktionsverlagerung sehen.
    _______
    Probleme sind maskierte Gelegenheiten

    geändert von – marcus lobe on 22/06/2006 11:59:43

    qtoeter
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 60

    Vorausgesetzt, die Frage betrifft den Automotive-Bereich:

    @Buer: VDA Band 2 legt nicht fest, welche Vorlagestufe für Verlagerungen erforderlich ist. Dies ist immer eine Absprache zwischen Lieferant und Kunde.

    @Marcus Lobe: Im Automotive-Bereich ist eine Produktionsverlagerung immer anzeigepflichtig gegenüber dem Kunden, auch wenn es nur von einer Halle in die andere ist. Der Kunde entscheidet dann, ob und in welchem Umfang bemustert werden muss.

    NAch VDA2 muss der Lieferant den Kunden „… rechtzeitig über Produktänderungen und produktrelevante Prozessänderungen“ informieren. Diese sind u.a.:

    – bei Kostruktions-, Spezifikations- oder Werkstoffänderungen
    – bei Einsatz neuer, modifizierter oder Ersatzwerkzeuge
    – wenn Herstellmethoden oder Produktionsprozesse geändert werden
    – nach Produktionsverlagerung oder Einsatz von neuen Produktionseinrichtungen
    – bei Änderung von Zulieferanten
    – usw.

    Der Kunde entscheidet dann über die Notwendigkeit der Bemusterung, u.U. sogar mit einer kompletten Prozessabnahme vor Ort.

    Das Gleiche gilt für das PPAP Verfahren, dort sogar noch schärfer.

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    wieder was gelernt.und festgestellt was man mal ändern müsste.
    eine frage qtoeter:
    warum den ganzen hickhack?

    _______
    Probleme sind maskierte Gelegenheiten

    geändert von – marcus lobe on 22/06/2006 14:24:39

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    @Markus

    Wenn Du von D nach RO verlagerst, produzierst du billiger. Und wollen die OEM´s ihren Anteil von haben.
    Dito wenn Du den Prozess änderst.


    Wäre es nicht adequat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
    (Sollte man nicht weniger Fremdworte verwenden?)

    qtoeter
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 60

    @ Marcus Lobe:

    Dafür gibt es viele Gründe, den aus Kundensicht hat Loretta schon genannt.

    Aber ein ganz wichtiger Punkt ist: Produkthaftung! Wenn du deinen Kunden nicht informiert hast und es gibt ein Problem, dann bist du alleine verantwortlich und musst die Zeche zahlen – das hat schon manches Unternehmen ruiniert, da auch die Versicherung nicht zahlt, wenn keine ausreichende Erprobung und Kundenbemusterung durchgeführt wurde (Kundenfreigabe).

    Fälle gibt es genügend, besonders in USA.

    Ein weiterer Grund ist: Diese Vorgehensweise ist in der Regel Vertragsbestanteil. Darüberhinaus kommst du nicht drumherum, wenn du VDA, QS9000 oder TS16949 zertifiziert bist.

    Reicht das?

    Harm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 412

    Obwohl bei einer Verlagerung von Maschine A auf Maschine B in derselber Halle direkt nebeneinander ….; besonders wenn es sich nur wenn es sich um eine „Hilfsmaschine“ handelt (Stanze, Spritzguß) und es dasselbe Werkzeug bleibt und bei beiden Maschinen die Fähigkeit nachgewiesen ist ……

    Naja, Fakt ist, das man normalerweise bemustern MUSS, wobei ich im o.g. Fall davon ausgehe das im praktischen Leben längst nicht alle Produktionsverlagerungen bemustert werden ;-))

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    @harm

    <tztztz..> ..du kleiner praktiker du..

    <lifeofbrianon> Tu pisst ein Schelm> <off>

    8-)


    Wäre es nicht adequat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
    (Sollte man nicht weniger Fremdworte verwenden?)

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