Hallo beisammenEin Kunde von uns verlangt in seiner QSV, dass wir alle DmbA's auf Verlangen herauszugeben haben.
Hat er ein Anrecht darauf oder läuft das wie bei der FMEA, dass Einsicht möglich ist aber nicht die Herausgabe.
Wie ist eure Meinung dazu?
Gruß
M.
Antworten:
Hallo M.,
kenne diese Forderung nicht. Sehe darin aber auch kein Problem. Denn ein DmbA ist ja nur ein Dokument mit besonderer Archivierung, was noch lange nicht heißt, dass diese Dokumente inhaltlich besonders geheim oder wertvoll sind.
Am Wort DmbA würde ich es nicht festmachen, sondern am Inhalt eines solchen Dokuments. Ist Firmenknow-how drin, wie bei einer FMEA, dann würde ich es nicht außer Haus geben; ansonsten warum nicht.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hello
Auf jedenfall würd ich das nicht unterschreiben bzw. eine Ergänzung vornehmen lassen...."Zur Einsicht vor ORT"
Denn die FMEA ist dadurch auch betroffen.
mfg
Haluky
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