Hallo, wer kann helfen?
Sind Gutschriften im Zusammenhang mit Reklamationskosten zu berücksichtigen?Wo kann ich zum Thema Ermittlung von Reklamationskosten mehr erfahren?
Antworten:
Moin,
also ich würde sagen das ist eine definitionssache.
Wir z.B. handeln das so das nur Gutschriften ohne Zugang in die Reklamationskosten hinein gerechnet werden (ist ja auch logisch die Waren die Gutgeschrieben worden sind können ja nicht mehr verwendet werden).
Gutschriften mit Zugang lassen wir dagegen aus den R.-Kosten raus. Die Ware kann ja nochmal verkauft werden.
Gruß: Mr.Idea
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