Hallo,mich würde interessieren ob ihr in Eueren Unternehme ähnliche Anweisungen habt. Ich bin hier in dem Unternehme neu gestartet und fand diese AA ? Terrorismusbekämpfung ? vor.
Folgender Inhalt hat diese AA:
Ziel:
Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, basierend auf den Beschlüssen des Sicherheitsrates (SR) der Vereinten Nationen (VN). Bekämpfung des Terrors von
- Taliban, Usama bin Laden, Al-Qaida-Netzwerk und damit verbundene Organisationen und Personen
(Verordnung (EG) Nr. 881/2002),
- den Terrorismus allgemein, also auch die Terrorgruppen Hamas und Islamischer Dijhad
(Verordnung (EG) Nr. 2580/2001)
durch Embargomaßnahmen.
Umsetzung: Es muss sichergestellt werden, dass
- Gelder
- andere finanzielle Vermögenswerte und
- Wirtschaftliche Ressourcen
der Terrorgruppen, Terroristen, Unternehmen und Organisationen eingefroren werden und diese keine Gelder, finanziellen Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Die den gesetzlichen Bestimmungen zugrunde liegenden Namenslisten gelten unabhängig vom Wohnort oder dem Sitz der Terrorgruppen, Terroristen, Unternehmen und Organisationen und betreffen auch Geschäfte innerhalb von Deutschland sowie der Europäischen Union.
Eine stets aktuelle Liste kann unter: ?.. eingesehen werden.
Etc.?
Antworten:
Hallo Q-Manager,
sag mal arbeitest Du beim BND oder CIA?? oder bist Du etwa der Bruder von James Bond??
"grins" ;-))
Spaß beiseite, Ernst nach vorne:
Nein, solche Anweisungen gibt es bei uns nicht.
Kommt mir auch etwas seltsam vor.
Gruß
Peter
Hallo Peter,
mir kam diese Anweisung auch sehr seltsam vor.
Ich habe ja auch keine Anweisung, dass ich nicht unter Drogeneinfluss (Alkohol etc.) am Arbeitsplatz zu erscheinen habe. Oder weitere vergleichbare Anweisungen, die gegen geltendes Recht verstoßen.
Ich kenn die Intension nicht, warum diese Anweisung erstellt worden ist. Auch kenne ich solche Anweisungen aus meinem früheren Unternehmen nicht.
Grüße
Hi Q-Manager,
würde mich auch interessieren, in welcher Branche Du solche VA´s brauchst!
Bestimmt brauchst Du auch noch eine VA "Supergau im Atomkraftwerk" :-((
Bin gespannt auf Deine Antwort!
Spruch der Woche:
Das größte Wunderding ist doch der Mensch allein;
Er kann, nach dem er´s macht, Gott oder Teufel sein.
Angelus Silesius
Gute Zeit!
Qualyman - Qualitäter aus Überzeugung !
Hallo,
so wie ich es verstehe ist die Unabhängig von der Branche. Ich finde diese ja ebenfalls für überzogen und nicht anwendbar im Unternehmen.
Daher wollte ich mal Euere Erfahrungen einsammeln.
Grüße
Hi zusammen,
Meine Meinung: völlig überzogen. Da hat bei Euch im Unternehmen im Sep 2001 die Panik gehabt und ..... ;-)
Gruß
el verde
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Wer Tipp- und Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
Hallo zusammen...
als ich das gelesen habe, da musste ich erst mal auf den Kalender schauen, ob ich vielleicht Winterschlaf gehalten habe und heute der 1.April ist...
Der isses aber nicht....
Anyway, ich denke, dass der, der das Ding fabriziert hat, verhindern wollte, dass Gelder oder sonstiges aus der Firma heraus an die beschriebenen Institutionen fliessen.
Sicherlich von moralischen Standpunkt sehr löblich, aber dafür ne AA?
Halte ich für ein wenig übertrieben....
By the way, ich würde auf ne Bank oder sowas in der Richtung tippen.....
Dino
Hallo zusammen,
im Gegensatz zu den bisherigen Antworten stimme ich nicht ganz mit dem allgemeinen Konsenz überein, dass diese AA überzogen ist, bzw. sollte hier stark differenziert werden:
Solltet ihr öffentliche Auftraggeber, hier vor allem aus dem militärischen Bereich, haben, wird von Seiten der Auftaggeber im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung teilweise (per EG-Verordnung) verlangt, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, bzw. entsprechende Maßnahmen einzuleiten und diese dem Aufraggeber gegenüber zu präsentieren, der diese abnimmt.
Diese Maßnahmen können jedoch unterschiedlichster Natur sein und bekanntlich ist jeder Jeck (Auftraggeber) ja anders...der eine verlangt mehr, der andere weniger!
In dem Unternehmen, für welches ich derzeit arbeite, ist es so geregelt, dass sich jeder Mitarbeiter vor der Neueinstellung quasi bis auf die Unterhose ausziehen muß, sprich: Er muß alle möglichen Angaben über sich und seine Familie (!) preisgeben, die bzgl. Terrorismus relevant sein könnten.
Du merkst, all zu ungewöhnlich ist es nicht...die einen regeln es so, die anderen so! Mich interessiert natürlich jetzt schon, ob dein Arbeitgeber diesbezüglich zu tuen hat. Ist dem nicht so, gebe ich klein bei und schließe mich meinen Vorrednern an!
Gruß
Guido
Hallo,
danke für Euere Meinungen. Wie schon gesagt ich sehe es eher Branchenunabhängig.
Diese Anweisung ist für ein Unternehmen aus dem techn. Bereich geschrieben worden. Nichts mit Militär und so.
Grüße
Hi Q-Manager,
vergesse bei Deiner AA nicht weitere relligiöse oder politsche Randgruppen, die u.U. negativen Einfluss auf die Wirtschaft ausüben können, z.B. Scientology oder so.
Spruch des Tages:
Wenn wir zukünftig das tun, was wir immer schon getan haben, werden wir das bekommen was wir immer schon bekommen haben.?
Gute Zeit!
Qualyman - Qualitäter aus Überzeugung !
Nukleartechnik oder was? ;)
Spass beiseite -
Ich frag' mich, wenn Ihr mit diesem Gebiet nichts zu tun habt:
a) für welche(n) MA gilt denn diese AA?
b) habt Ihr auch einen Prozess "Terrorbekämpfung" und wer ist denn dann der Prozeseigner/Verantwortliche.
c) Wie wird denn das dokumentiert?
... und ähnliche Fragen
g
Hallo,
es geht doch hier nicht nur um Rüstungstechnik. Es sind doch allgemeine Embargomaßnahmen die sich nicht nur auf die Rüstung beziehen.
Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, basierend auf den Beschlüssen des Sicherheitsrates (SR) der Vereinten Nationen (VN). Bekämpfung des Terrors von
- Taliban, Usama bin Laden, Al-Qaida-Netzwerk und damit verbundene Organisationen und Personen
(Verordnung (EG) Nr. 881/2002),
- den Terrorismus allgemein, also auch die Terrorgruppen Hamas und Islamischer Dijhad
(Verordnung (EG) Nr. 2580/2001)
durch Embargomaßnahmen.
Aber wie schon erwähnt halte ich diese Anweisung auch für nicht brauchbar und überzogen. Ich habe diese als aktuelle Anweisung in unserem System gefunden und wollte einmal Euere Meinung dazu wissen.
Grüße
Hallo Q-Manager,
ich denke, dass diese Verordnungen durchaus seine Berechtigungen haben können, z.B. im Aussenhandelsgeschäft mit "kritischen Ländern" usw. Als erstes würde ich mich jedoch immer fragen ob ich mit meiner Firma in den Geltungsbereich der Vorschrift falle. Wenn ja, o.K., dann muss hier halt eine innerbetriebliche Regelung her. Wenn nein, dann würde ich die Finger davon lassen.
Viele Grüße
Bajoware
Hi Q-Manager,
ich bin´s nochmal!
Folgende Grundsatzfrage: warum wollt Ihr bereits in versch. Gesetzen der EG, BRD usw. verankerte Dinge nochmals in einer AA abbilden?
Da könntest auch gleich mehrere AA´s machen, z.B. daß man nicht töten darf und daß man nicht bei rot über die Kreuzung fährt ;-)
Spruch des Tages:
"Wenn es einen Weg gibt,
etwas besser zu machen,
finde ihn"
(Thomas Alva Edison)
Gute Zeit!
Qualyman - Qualitäter aus Überzeugung !
Hallo,
ich hoffe, dass wir Schweizer, nach der erfolgreichen Annäherungen an Europa an diesem Wochenende nicht zu den "kritischen Ländern" mehr gehören....grins.
Hat Al-Kaida auch ein QM-System????
Wie wird dort der Ausschuss beurteilt?
Kundenbesuche haben da ja eine ganz andere Bedeutung.....
Gruss aus der terrorfreien Schweiz, der einzige Terror den wir haben ist der gestank vom Appenzeller Käse!!!!
Carlos
Hallo qualyman,
ich bin genau der gleichen Meinung wie Du, dass man das was in Gesetzen der EG etc. schon festgeschrieben ist, nicht noch einmal Unternehmesspezifisch in einer AA festhalten muss.
Ich wollte hier nur einmal Euere Meinungen und Anregungen hören.
Grüße
HAllo Q-Manager,
habt ihr mit Gefahrgut zu tun ?
Hier ist dieses Jahr eine Änderung der Vorschriften in Kraft getreten (Ergänzung der ADR um Punkt 1.10), welche auf die Bereiche Sabotageschutz / Terrorismusbekämpfung abzielt.
Falls dies bei euch der Fall ist, kann dir euer Gefahrgutbeauftragter warscheinlich mehr zu dem Thema erzählen.
Oder der Mensch der die Anweisung erstellt hat, es sollte doch einen Prozessverantwortlichen geben, der auch den Hintergrund weiss, aus dem er eine solche Anweisung erstellt.
Immer schön durchfragen und weiter neugierig bleiben !
Viel Erfolg !
Grüsse
Evereve99
unser job wird wohl langsam gefährlich?? :D
zum thema: nein, terrorismus ist in unserem qhb nicht "vorgesehen" ;) und ich schließe mich da auch der meinung an, daß es einer besonderen erwähnung außer in sensiblen bereichen (militärtechnik u.ä.) nicht bedarf
gruß
hacki
Hallo Q-Manager,
wie bereits von evereve99 gesagt, gibt es bestimmte Restriktionen zur Ausfuhr von Gütern, die zur Herstellung von Waffen o.ä. genutzt werden können. Darunter fallen natürlich auch chem. Stoffe.
Aber diese Dinge sind alle gesetzlich geregelt und müssen mit gesonderten Ausfuhrgenehmigungen versehen sein. Daher natürlich mein Unverständnis bzgl. dieser AA. Ausserdem, was ein Unternehmer mit seinem Geld macht, kann doch ein MA od. Abt-ltr. nicht mittels AA regeln (ich als Chef würde da stinksauer werden). Zudem, wer weiss schon, welche Gruppierungen indirekt ihr Geld in einem Unternehmen stecken haben?
Nun noch eine kurze Frage dazu (um die ganze Sache auf die Spitze zu treiben!). Wie handhabt ihr das eigentlich mit dem Datenschutz? Man kann doch nicht so einfach an entspr. Quellen kommen, oder?
Keep on fighting!
Das ist ja eine interessante Sache geworden. Heiteres Branchenraten.
Da es technische Teile sind, kann man die chemische Industrie wohl ausschliessen. Oder?
Wie hat denn der Prozess in den letzten internen Audits so abgeschnitten? Schliesslich muss ja jeder Prozess auditiert werden, jedenfalls nach TS2.
Welche Voraussetzungen braucht denn ein interner Auditor, um diesen Prozess als geeignet und eben nicht geeignet zu bewerten?
Aus der Nummer kommst Du wohl ohne Info nicht mehr raus, auch wenn es nur "eine allgemeine und branchenübergreifende Frage" sein sollte.
Gruß
Nadja
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