Hallo zusammen,
in unserem Unternehmen wir die Stichprobenprüfung nach Teil Teil der DIN ISO 2859 durchgeführt.
Kann mir jemand sagen, ob dies nach HGB ausreichend ist oder müssen wir strengere Verfahren anwenden?
Es handelt sich bei den zu prüfenden Materialien um Lieferung mit Stückzahlen die z.T. weit über den 1.000 Stück liegen.Gruß Ralf
Antworten:
Stichprobenprüfungen (insbesondere die AQL) sollten immer mit dem Lieferanten vereinbart werden, damit wird auch dem HGB Rechnung getragen.
Klaus
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