Hallo zusammen!Habt Ihr in der QZ 7/2005 den Artikel zum Thema gelesen (S. 68). Nachdem mein Kopf aufgehört hat zu schwimmen (ich war mal Nachrichtentechniker), habe ich aus dem Artikel herausgelesen, daß wir entweder explizit festhalten müssen, daß Meßschieber (und andere, einfache Meßmittel) bei uns noch erlaubt sind, oder daß uns irgendwann (schlimmstenfalls in einem Prozeß) ein Kunde ans Bein pinkeln kann, weil wir nicht nach den gültigen Regeln der Technik arbeiten.
Seid Ihr darauf schon gestoßen bzw. wie handhabt Ihr das?
Ach ja: Wir sind Metall/Elektro, weder Automotive, noch Flugzeuge, noch Medizin.
Schöne Grüße
Frank Hergt
Antworten:
Hallo....
gelesen hab ich den Kram auch.....
Aber was die wollen weiß ich auch noch nicht. Ich denk mir aber, dass man das alles erst mal mit Vorsicht genießen sollte.
Nicht alles, was machbar ist, muss letztendlich auch gemacht werden. Und der Meßschieber wird so schnell nicht aussterben.
Ich habe in meinen Prüfanweisungen den Meßschieber als Prüfmittel definiert und teile dies den Kunden in meiner Bemusterung unter dem Punkt "verwendetet Meßmittel" mit.
Will er was anderes, soll er es sagen.
Dino
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