Hallo - ich habe eine Abgrenzungsfrage!Wir haben ein Formblatt eingeführt - Maßnahmen bei Fehlern - das im Unternehmen sehr gut aufgenommen worden ist. Es soll bei jeder Art von Fehler eingesetzt werden - sowohl extern bei Reklamationen als auch intern bei Fehlern.
Jetzt meine Frage wie grenze ich hier sauber ab, dass das Formblatt nicht eingesetzt wird, wenn einer einen Bleistift verliert etc.
Wir haben bisher keine saubere Lösung gefunden, die praktikabel und eindeutig ist.
Vielleicht kann mir einer von Euch helfen
Bis dahin viele Grüße
Antworten:
Hallo Zauberfee,
ich denke, Ihr solltet den Fehler genau definieren. Es gibt verschiedene Definitionen. Nach DIN 55350 - Teil 11, DIN 40080 oder Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) §3. Natürlich kann man mit etwas Eigeninitiative auch eine eigene Definition festlegen. Und damit ist das Problem des Bleistifts erschlagen, da dies ein Verlust ist und kein Fehler.
Viele Grüße Al Blondie
ihr könnten die nutzung des forms an einen finanz-betrag koppeln, der dann geschätz werden soll (z.B 100?) und da weiß wohl jeder das der bleistift etwas günstiger ist.
auf ein paar ? mehr oder weniger kommt es ja nicht an, aber so ist zumindest eine richtung vorgegeben
Ich würde es in der Richtung abgrenzen, das es eingesetzt wird wenn eine Qualitätsbeinträchtigung dadurch entstanden ist bzw. wenn sich an vorgegebene Vorgaben nicht gehalten wurde. Wir nannten das früher interne Störmeldung.
>> Den Orignalbeitrag finden Sie in unserem Diskussionsforum <<
Weiterführende Informationen: