Hallo!Müssen KL 1 Produkte auch bei DIMDI angemeldet werden? Ich habe gerade dort KL 2a Produkte erfasst, und lange in dieser komischen Datenbank gesucht aber nichts informatives gefunden!!
Antworten:
Hallo BL,
nach MPG §25 muss der Verantwortliche für das Inverkehrbringen unter Angabe des Medizinprodukts bei der Behörde gemeldet sein. Das betrifft dann auch Klasse I Produkte.
Im Formblatt zur Allgemeinen Anzeigepflicht sind auf Seite 3 die Angaben zum Medizinprodukt aufgeführt. Dort ist auch die Klasse anzugeben.
Rainer
Dankeschön
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